Besucherordnung der Kaiserthermen
Einleitende Bestimmungen
Für alle zugänglichen Innenbereiche gilt die Besucherordnung der Kaiserthermen (im Folgenden als Therme bezeichnet).
Das Kurhaus ist als nationales Kulturdenkmal der Tschechischen Republik geschützt. Die Besucher sind verpflichtet, während ihres Aufenthalts im Gebäude die kulturhistorische Bedeutung des Kurortes zu respektieren und dürfen die Würde des Ortes durch keine ihrer Handlungen verletzen.
Grundlegende Konzepte
Anbieter
Císařské lázně, příspěvková organizace
Mariánskolázeňská 306/2
360 21 Karlovy Vary
E-Mail: info@cisarskelazne.cz
Ein Besucher ist eine Person, die die Kureinrichtung betreten hat
- innerhalb der frei zugänglichen Bereiche, für die kein Ticket gekauft werden muss
- in den zugänglichen Bereichen der Therme auf der Grundlage einer erworbenen Eintrittskarte
- auf der Grundlage eines genehmigten freien Zugangs zum Gebäude
- im Rahmen von Veranstaltungen, die von anderen Einrichtungen durchgeführt und organisiert werden
Die Öffnungszeiten sind die Zeiten, in denen die Räumlichkeiten geöffnet sind.
Die Eintrittskarte ist ein Dokument, das dem Besucher den Zutritt zu den öffentlich zugänglichen Bereichen der Therme ermöglicht.
Der Begriff "minderjährig" wird gemäß dem Zivilgesetzbuch 89/2012 definiert.
Der Begriff "minderjährig" wird gemäß dem Zivilgesetzbuch 89/2012 definiert.
Der gesetzliche Vertreter wird gemäß dem Zivilgesetzbuch 89/2012 definiert.
Die Person, die die Aufsicht und Kontrolle ausüben muss, ist in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegt.
Ein betreutes Bildungsprogramm für Schulen ist ein Programm, das für Bildungseinrichtungen unter der Aufsicht eines Tutors entwickelt wurde.
Übergroßes Gepäck im Sinne der Kurgastverordnung ist definiert als Koffer, Umhängetasche, Rucksack und jede Verpackung, die für den Transport von Gegenständen mit Abmessungen von mehr als 40×30×20 cm ausgelegt ist.
Einlass und Öffnungszeiten
- Die Öffnungszeiten sind im Eingangsbereich der Therme ausgehängt.
- Der Zutritt zur Therme ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Nach Zahlung des Eintrittspreises erhält der Besucher eine Eintrittskarte. Bei Führungen ist die Uhrzeit des Beginns der Führung deutlich auf der Eintrittskarte vermerkt.
- Die Preisliste, die Arten von Ermäßigungen und andere Leistungen für verschiedene Besuchergruppen sind an der Kasse erhältlich. Muster der Ausweise und Ermäßigungskarten sind auf Anfrage bei den Mitarbeitern der Kasse oder im Kassenbereich erhältlich. Die Preise sind in Tschechischen Kronen angegeben.
- Die Kurkarte ist nur für den einmaligen Eintritt gültig. Der Besucher hat die Eintrittskarte auf Verlangen des Personals zur Kontrolle vorzulegen. Die Therme gewährt ausgewählten Besuchergruppen und bei angekündigten Veranstaltungen freien Eintritt.
- Der Kartenverkauf endet 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit. Der zusätzliche Verkauf von Waren ist bis zum Ende der Öffnungszeiten möglich.
- Nach dem Verlassen des Gebäudes wird das Ticket ungültig.
- Gekaufte Eintrittskarten können nicht zurückgegeben werden. Der Besucher kann nur in Notfällen eine Erstattung verlangen.
- Der Kurort behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten oder die Eintrittspreise zu ändern.
- Der Kurort behält sich das Recht vor, das Gebäude aus organisatorischen und technischen Gründen ganz oder teilweise zu schließen.
- Der Zugang für Rollstuhlfahrer ist über den Haupteingang möglich.
Methode der Inspektion
- Die Besucher können die öffentlich zugänglichen Bereiche der Therme selbstständig oder mit einem Führer erkunden.
- Die Startzeiten der einzelnen Touren und aktuelle Informationen zu den Touren sind an der Kasse und auf der Website erhältlich.
- Die Besichtigung des "kaiserlichen Badezimmers" ist nur in Begleitung eines Führers möglich, die maximale Teilnehmerzahl beträgt 10 Personen.
- Die Abstände zwischen den Führungen werden vom Leiter des Besucherdienstes festgelegt. Die Besucherkapazität der Rundgänge und des Gebäudes selbst ist durch die Betriebsbedingungen des Gebäudes und die Sicherheit der Besucher begrenzt.
- Gruppen und Einzelpersonen können eine Führung buchen. Das genaue Datum und die Uhrzeit des Beginns der Führung müssen im Voraus schriftlich, telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Meldet sich die gebuchte Gruppe oder Einzelperson nicht mindestens 15 Minuten vor der vereinbarten Besichtigungszeit an der Spa-Kasse, wird die vereinbarte Besichtigung storniert.
- Minderjährige unter 15 Jahren dürfen öffentlich zugängliche Bereiche des Gebäudes nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer aufsichtspflichtigen Person betreten.
- Die mit der Aufsicht und Betreuung beauftragten Personen sind dafür verantwortlich, dass sich die Expeditionsteilnehmer im Spa diszipliniert und rücksichtsvoll verhalten und dass es zu keinen von Gruppenmitgliedern verursachten Unfällen oder Schäden an den Einrichtungen und Exponaten kommt. In diesem Sinne sind sie verpflichtet, die Gruppe oder Einzelperson vor Beginn der Tour zu instruieren und müssen ihre Schützlinge jederzeit begleiten.
- Einschränkungen im Betrieb der Therme sind möglich, wenn die Kapazität des Gebäudes erreicht ist. Aus diesem Grund kann der Zugang der Besucher dann geregelt werden. Bei voller Auslastung muss mit Wartezeiten gerechnet werden.
Schutz und Sicherheit von Kulturdenkmälern
- Der Besucher ist verpflichtet, den Anweisungen des Kurpersonals Folge zu leisten, die im Interesse seiner Sicherheit oder zum Schutz des Gebäudes, seiner Einrichtungen und Exponate erlassen werden. Andernfalls muss der Besucher das Gelände unverzüglich verlassen, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises, und setzt sich gleichzeitig möglichen Strafen nach allgemein verbindlichen Vorschriften aus.
- Personen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie alkoholisiert sind, unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen, stark verschmutzte Kleidung tragen oder durch ihr unsoziales Verhalten andere Besucher oder Ausstellungsstücke gefährden könnten, werden nicht in die Therme eingelassen oder aus dem Gebäude verwiesen.
- Besucher sind nicht zugelassen:
- das Spa-Gebäude selbst, die darin befindlichen Einrichtungen und Gegenstände in irgendeiner Weise zu beschädigen
- es ist ausdrücklich verboten, die Wände und Mauern zu berühren, zu beschriften, zu bemalen, zu übermalen oder in irgendeiner Weise zu beschädigen
- Betreten Sie die Ausstellung mit übergroßem Gepäck und Gegenständen, die eine Gefahr für die Exponate darstellen könnten - einschließlich Selfie-Sticks, Tieren (außer Service- und Hilfstieren), offenen Getränken und Speisen. Snacks dürfen nur außerhalb der Spa-Ausstellungsbereiche verzehrt werden. Besucher müssen überflüssiges Gepäck in der Umkleidekabine der Einrichtung oder in einem vom Spa-Personal ausgewiesenen Bereich aufbewahren.
- das Gebäude mit Rollschuhen, Skateboards, Scootern usw. zu betreten und sich darin zu bewegen. Ausnahmen sind Ausgleichshilfen und Kinderwagen, wenn das Gebäude für diesen Zweck angepasst oder nicht anders angegeben ist
- das Berühren von ausgestellten Sammlungsstücken, Sockeln, Vitrinen, Etiketten, Schaltschränken, Signalanlagen und Feuerlöschern, mit Ausnahme der dafür vorgesehenen Exponate und Geräte
- Rauchen (einschließlich elektronischer Zigaretten) und Umgang mit offenen Flammen
- außerhalb der öffentlich zugänglichen Bereiche des Gebäudes eintreten
- Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen, Sprengstoffe jeglicher Art, gefährliche Stoffe oder Gegenstände, die Sach- und Gesundheitsschäden verursachen können, in das Spa-Gebäude zu bringen.
- alkoholische Getränke, Betäubungsmittel, giftige Substanzen oder Chemikalien mitzubringen oder in irgendeiner Weise daran herumzupfuschen.
- die Ausstellungsflächen und andere öffentlich zugängliche Flächen sowie die Flächen in unmittelbarer Nähe der Kurhäuser verschmutzen.
- die Spa-Einrichtungen, ihre Ausstattung, einschließlich der Grünanlagen in der unmittelbaren Umgebung, auf andere Weise zu beschädigen.
- andere Besucher durch lautes Reden, die Benutzung von Radios und Abspielgeräten zu stören. Mobiltelefone sind eine Ausnahme, aber ihre Benutzung muss den guten Sitten entsprechen, um andere Besucher nicht zu stören.
- einen Fotoapparat oder eine Videokamera auf dem Spa-Gelände zu kommerziellen Zwecken zu verwenden. Fotografien und Aufnahmen zu diesem Zweck dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Spa-Leitung gemacht werden. Das Spa erhebt eine Gebühr für die Erteilung der Genehmigung und für eventuelle Reproduktionsrechte. Die Zustimmung des Besuchers zur Aufnahme seiner Person und zur anschließenden Verwendung der Fotos zu Werbezwecken wird für einen unbestimmten Zeitraum erteilt. Die Aufnahme von Videos und Fotos ohne Blitzlicht für den persönlichen Gebrauch ist gestattet.
Kulturelle Veranstaltungen im Kurhaus
- Die Besucher von Kulturveranstaltungen sind verpflichtet, den Anweisungen des Saalpersonals, des Sicherheitsdienstes und anderer befugter Personen Folge zu leisten und alle in den öffentlichen Bereichen veröffentlichten schriftlichen Anweisungen zu befolgen.
- Bei kulturellen Veranstaltungen, Konzerten und Aufführungen wird angemessene formale oder formelle Kleidung dringend empfohlen. Mit Rücksicht auf die anderen Theaterbesucher kann ein Zuschauer, dessen Kleidung stark verschmutzt oder anderweitig unangemessen ist, vom Saalpersonal auf einen anderen Platz im Saal verwiesen werden als den, für den er seine Eintrittskarte erworben hat. Ein Besucher, der durch sein Verhalten die Sicherheit anderer Zuschauer gefährdet, die laufende Vorstellung stört oder andere Besucher belästigt, kann ebenso wie ein Besucher, der den Anweisungen des Saalpersonals nicht Folge leistet, des Saales verwiesen werden.
- Ein Besucher, der verspätet eintrifft, d. h. nach Beginn der kulturellen Veranstaltung, kann keinen Sitzplatz mehr erhalten, aber wenn es die Umstände erlauben, kann ihm ein reservierter Platz angeboten werden. Die Besucher sind verpflichtet, ihre Mobiltelefone vor Beginn der Veranstaltung auszuschalten oder stumm zu schalten, und die Benutzung von Mobiltelefonen ist während der kulturellen Veranstaltungen verboten. Das Fotografieren und Aufnehmen von Ton und Bild ist ebenfalls verboten.
- Die Besucher werden gebeten, Oberbekleidung, Hüte, Schirme, Einkaufstaschen usw. abzulegen. in der Garderobe abzulegen. Dieser Service ist kostenlos. Das Thermalbad haftet nicht für Schäden an Gegenständen, die in der Garderobe zurückgelassen werden und die normalerweise nicht in der Garderobe aufbewahrt werden (z. B. Wertsachen, Dokumente, Schlüssel, Mobiltelefone oder andere elektronische Geräte). Es ist verboten, Waffen, gefährliche Gegenstände, übelriechende Dinge oder Substanzen, die andere Kleidungsstücke und Gegenstände beschädigen könnten, in die Garderobe zu legen.
- Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, sperriges Gepäck in die Hallen mitzunehmen. Aufgrund des begrenzten Platzes in den Umkleidekabinen wird den Besuchern empfohlen, kein sperriges Gepäck mit in die Therme zu nehmen. Kinderwagen können nur in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt werden, und auch nur, bis die Kapazität erreicht ist.
- Die Organisatoren von kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen im Kurhaus und ihre Gäste sind verpflichtet, die Besucher- und Betriebsordnung des Hauses zu beachten und den Anweisungen des Kurhauspersonals Folge zu leisten.
Verantwortung
- Der Kurort haftet nicht für die Sicherheit von Besuchern, die sich nicht an die Besucherordnung halten.
- Das Spa haftet nicht für den Verlust von Geld und persönlichen Gegenständen, mit Ausnahme von Gegenständen, die in der Garderobe oder an einem vom Spa bestimmten Ort zurückgelassen werden.
- Die Haftung für vorsätzliche Schäden, Schäden oder Verletzungen, die durch die Nichteinhaltung der Besucherordnung verursacht werden, richtet sich nach dem geltenden Recht.
- Wenn das Gerät beschädigt wird, muss der Verursacher für die Reparatur aufkommen.
- Bei Gruppenreisen von Minderjährigen unter 15 Jahren ist der Leiter (z. B. Lehrer oder Betreuer) verantwortlich.
- In den Sommer-Vorstadtcamps ist ein professioneller Betreuer für die Kinder verantwortlich.
- Bei gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen übernimmt der Veranstalter die volle Verantwortung für Schäden, die durch Besucher und Gäste dieser Veranstaltungen verursacht werden.
Schutz und Sicherheit der Besucher
- Zum Schutz der Spa-Besucher, des Spa-Gebäudes und der Exponate werden die Außenanlagen und öffentlich zugänglichen Bereiche durch ein Kamerasystem überwacht. Videoaufnahmen ohne Ton mit Datum und Uhrzeit der Aufnahme werden gemäß GDPR nicht länger als 15 Tage aufbewahrt.
- Im Falle einer Verletzung oder Behinderung während der Führung können sich die Besucher an die Ausstellungsaufsicht wenden. Der Besucher erhält dann die notwendige medizinische Versorgung oder es wird ärztliche Hilfe herbeigerufen.
- Es ist verboten, Gepäck und andere Gegenstände unbeaufsichtigt in öffentlich zugänglichen Bereichen außerhalb der ausgewiesenen Flächen abzustellen.
- Die Besucher sind verpflichtet, die auf dem Gelände der Therme angebrachten Sicherheits- und Brandschutzschilder zu beachten.
- Die Teilnehmer sind verpflichtet, alle Sicherheitsvorschriften, insbesondere die des Arbeits- und Brandschutzes, einzuhalten.
Schlussbestimmungen
- Verstöße gegen diese Besuchsordnung werden nach den einschlägigen Rechtsvorschriften geahndet.
- Im Falle eines Notfalls (Brand, Überschwemmung, Evakuierung, technische Störung, die das Leben und die Gesundheit von Personen bedroht, usw.) sind alle natürlichen Personen und Besucher verpflichtet, den Anweisungen der qualifizierten Personen und des Aufsichtspersonals des Betreibers gemäß dieser Besucherordnung und den Richtlinien für Feueralarm zu folgen.
- Ausnahmen von der Besucherordnung können in begründeten Fällen vom Direktor, dem stellvertretenden Direktor und dem Leiter des Besucherdienstes des Heilbades genehmigt werden.
- Diese Besucherordnung tritt am 1. Juni 2023 in Kraft.